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Zwischen Arzt und Kollegen

Damit der Alltag in einer Praxis reibungslos abläuft, darfst du als Arzt mit den Leuten aus deinem Team über deine Patienten sprechen. Diese sind aber dazu gezwungen, für ihre Tätigkeit eine Schweigepflichtserklärung zu unterschreiben.
 

Zwischen Arzt und Gesetz

Es gibt einige Fälle, in denen es gesetzlich vorgeschrieben ist, die „Schweigepflicht zu brechen“. Dazu gehören u.a.:

  • bestimmte meldepflichtige Krankheiten wie Masern oder Krebs
  • geplante (Straf-)Taten gegenüber anderen oder sich selbst
  • bei Kindeswohlgefährdung
  • Geburten und Todesfälle
  • bei Anfragen von Ermittlungsbehörden und Gerichten (unter gewissen Umständen und nur zu einem bestimmten Grad)
     

Zwischen Arzt und Erlaubnis

Es kann Situationen oder Lebensumstände geben, in denen es Sinn macht, den eigenen Arzt von der Schweigepflicht zu befreien. In welchem Umfang und Gegenüber wem, das entscheidet der Patient allein. Diese Schweigepflichtentbindung muss jedoch freiwillig erfolgt sein. Sie kann außerdem jederzeit widerrufen werden.

Eine Sondersituation ist die mutmaßliche Zustimmung des Patienten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dieser bewusstlos ist und man davon ausgehen kann, dass er wahrscheinlich einer Schweigepflichtentbindung zustimmen würde.
 

Viele Wenn’s und Aber’s

Gar nicht so leicht alles, oder? Aber mach dir keinen Kopf! Wenn du mal in eine Situation kommen solltest, in der du dir unsicher bist, dann gibt es immer Ansprechpartner oder Kollegen, die dir weiterhelfen.