Die Facharztweiterbildung
Die fachärztliche Weiterbildung unterscheidet sich von Fachgebiet zu Fachgebiet stark. Insgesamt kannst du aus 33 Gebieten wählen. Ein Gebiet ist ein definierter Teil einer medizinischen Fachrichtung und bestimmt auch die Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit – also ganz konkret: Was darf ein Facharzt, was nicht? Auch die Weiterbildungsdauer ist sehr unterschiedlich: Während für Biochemie „nur“ 48 Monaten vorgesehen sind, sind es in der Neurochirurgie 71 Monate.
Die Weiterbildung kann – je nach Fachgebiet – nicht nur stationäre, sondern auch ambulante Ausbildungsabschnitte vorsehen. Gerade in Gebieten wie Allgemeinmedizin, Augenheilkunde oder Kinder- und Jugendmedizin, die oft in Praxen ausgeübt werden, ist das auch sehr sinnvoll. So bekommst du als zukünftige Fachärztin bzw. zukünftiger Facharzt nämlich einen echten Eindruck davon, wie auch das ambulante „Alltagsgeschäft“ in deinem Fachgebiet aussieht. Eine ambulante Weiterbildung muss dabei nicht in einer Einzelpraxis stattfinden. Auch Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind geeignet. Wichtig ist, dass die Einrichtung die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Oft ist dies jedoch reine Formsache.
Ambulante Facharztausbildung: Von Förderung profitieren
Weil die ambulante Weiterbildung so sinnvoll ist, wird sie schon seit einiger Zeit von der KV Hessen gefördert. So kann nämlich sichergestellt werden, dass es sich z. B. auch kleinere Praxen leisten können, einen Arzt in Weiterbildung (AiW) zu beschäftigen und der angehenden Fachärztin oder dem angehenden Facharzt eine angemessene Vergütung zu zahlen.
Die KV Hessen fördert die ambulante Weiterbildung aktuell in folgenden Gebieten: Allgemeinmedizin, Angiologie, Allgemeine Chirurgie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Rheumatologie, Orthopädie, Psychiatrie, Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Neurologie sowie Urologie. Hier erhält die Praxis, in der der ambulante Teil der Weiterbildung absolviert wird, bis zu 24 Monate lang 5.000 € Förderung (Allgemeinmedizin: 30 Monate), die in voller Höhe als monatliches Bruttogehalt an dich als AiW ausgezahlt werden.
Aber der Vorteil der ambulanten Weiterbildung endet noch lange nicht damit, Erfahrungen für später zu sammeln und ein angemessenes Gehalt zu beziehen. Ärzt*innen in Weiterbildung in einer Praxis haben ihm Gegensatz zur Tätigkeit in der Klinik höchstwahrscheinlich sehr geregelte Arbeitszeiten ohne Schicht- und Wochenenddienst. Ziehst du für deine ambulante Weiterbildung aufs Land, profitierst du außerdem von den dort im Vergleich mit der Stadt oft niedrigeren Lebenshaltungskosten. Und wer weiß – vielleicht gefällt dir die ambulante Tätigkeit sogar so gut, dass du dir danach vorstellen kannst, dich selbst niederzulassen. Eine Erkenntnis, die du ohne die Chance der ambulanten Weiterbildung vielleicht nie gehabt hättest.
Ambulante Weiterbildung: eine spannende Chance!
Die stationäre Versorgung von Patienten ist vielseitig – aber in vielen Fachgebieten spielt auch die ambulante Behandlung eine unglaublich wichtige Rolle. Gerade deshalb ist es für angehende Fachärzt*innen unglaublich wichtig, wenn möglich auch hier Erfahrungen zu sammeln. Die KV Hessen unterstützt dabei durch finanzielle Förderung, eine Jobbörse Allgemeinmedizin und eine eigene Weiterbildungsjobbörse und steht dir auch bei konkreten Fragen natürlich immer zur Seite. Informiere dich auch über die Angebote des Ärztlichen Kompetenzzentrums Hessen!