Ein Begriff, vier Phasen
Der Begriff „Famulatur“ kann in die Irre führen, denn er erweckt den Eindruck, es handele sich dabei nur um ein einziges Praktikum. Das stimmt so aber nicht. Denn darunter subsumieren sich vier Praxisphasen a 30 Tagen, also insgesamt 120 Tage belaufen. Achte also unbedingt darauf, immer volle 30 Kalendertage (und nicht etwa 4 Wochen) abzuleisten und bescheinigt zu bekommen, denn sonst kann deine Famulatur als ungültig abgelehnt werden – und die Famulaturzeugnisse brauchst du für die Anmeldung zum Praktischen Jahr. Alle Famulaturen sind in den vorlesungsfreien Zeiten, also den Semesterferien bzw. den offiziellen Ferien (etwa über Weihnachten) zu absolvieren. Alternativ kannst du dafür aber auch ein Urlaubssemester nehmen und die Famulaturen nacheinander am Stück ableisten.
Egal für welche Variante du dich entscheidest – bis zur Zweiten Ärztlichen Prüfung musst du die Nachweise beisammenhaben. Du hast also gemessen an der Regelstudienzeit vier Jahre Zeit dafür. Was du bei der Planung und Organisation unbedingt bedenken solltest: Die Famulaturen sind Vollzeitpraktika, also ganztägig an fünf Tagen die Woche zu absolvieren, und im Normalfall nicht vergütet. Deinen Nebenjob oder weitere in den vorlesungsfreien Zeiten zu erbringende Leistungen musst du also darauf abstimmen bzw. vielleicht sogar eine Zeitlang verschieben.
Vier Phasen, drei Stationen
Aber nicht nur, wie lange die Famulaturen dauern und bis wann sie abzuleisten sind, ist klar geregelt. Auch das „Wo“ steht von vornherein fest. Du durchläufst in den Famulaturen nämlich insgesamt drei Stationen der Patientenversorgung:
Stationär: Zwei Famulaturen sind in einem Krankenhaus oder alternativ in einer stationären Rehabilitationseinrichtung zu absolvieren.
Ambulant: Eine Famulatur muss in einer ambulanten, ärztlich geleiteten Einrichtung abgeleistet werden. Darunter fallen nicht nur Arztpraxen, sondern auch Ambulanzen, Notaufnahmen oder Polikliniken.
Hausärztlich: Seit 2012 ist ein weiterer Monat der Famulatur im hausärztlichen Versorgungsbereich Pflicht. Dazu gehören neben Allgemeinärzten auch Kinderärzte sowie Internisten, die keine Schwerpunktbezeichnung aufweisen.
Spezielle Regeln einzelner Bundesländer und Auslandsaufenthalte
Für Medizinstudierende in Hessen gilt: Die Famulatur muss in vier Abschnitten von je 30 Tagen abgeleistet werden. Andere Bundesländer, zum Beispiel Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein, lassen hingegen auch eine Aufsplittung in Intervalle von 15 Tagen zu. Es lohnt sich also, sich vorab zu informieren, was an deinem Studienort bzw. in deinem Bundesland möglich ist oder nicht.
Famulaturen kannst du grundsätzlich auch im Ausland durchführen. Tatsächlich wählen jedes Jahr viele Studierende diesen Weg, praktische Erfahrung und Auslandsaufenthalt zu kombinieren. Informier dich einfach mal an deiner Uni oder bei Austauschorganisationen. Die Anerkennung ist in der Regel problemlos möglich, wenn die oben genannten Regeln (Dauer, Station) erfüllt sind und du ein entsprechendes Zeugnis (auf Deutsch oder als beglaubigte Übersetzung) vorlegen kannst.
Unsere Unterstützung für deine Famulatur!
Die vier Famulaturabschnitte sind spannende Möglichkeiten, zum ersten Mal richtig in deinen zukünftigen Beruf hineinzuschnuppern und vielleicht sogar schon Fachgebiete zu entdecken, mit denen du dich nach dem Studium vertieft beschäftigen möchtest. Nichtsdestotrotz ist die Organisation und Finanzierung der Famulaturen nicht immer einfach. Deshalb unterstützen wir dich dabei. Die KV Hessen fördert dich z. B. bei deiner Famulatur in einer hausärztlichen Praxis in einer ländlichen Region Hessens. Und das für bis zu 60 Tage, wenn du die Abschnitte ambulante und hausärztliche Patientenversorgung dort kombiniert absolviert. Informier dich gleich hier über diese und alle weiteren unserer Förderungsmöglichkeiten für Medizinstudierende.