Keine Niederlassung ohne Facharztweiterbildung
Fakt ist: Als Vertragsärztin oder Vertragsarzt kannst du dich in Deutschland schon seit 2003 nicht mehr ohne Abschluss einer fachärztlichen Weiterbildung niederlassen. Studierte Mediziner, die vor dieser Änderung den Titel „Praktische Ärztin“ oder "Praktischer Arzt" geführt haben, dürfen laut Ausnahmeregelung auch weiterhin niedergelassen tätig sein. Für alle, die sich heute erstmals niederlassen möchten, gilt diese Regelung aber nicht mehr. Du benötigst also zwingend eine Facharztweiterbildung, um den Traum von der eigenen Praxis wahr werden zu lassen. Die gute Nachricht ist aber: Auch in der Facharztweiterbildung kannst du in Praxen tätig sein und musst nicht unbedingt nur in einer Klinik arbeiten.
Statt direkter Niederlassung: ambulante Weiterbildung!
Denn die Weiterbildung kann je nach Fachgebiet nicht nur stationäre, sondern auch ambulante Ausbildungsabschnitte vorsehen. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn du dich für Gebiete wie Allgemeinmedizin, Augenheilkunde oder Kinder- und Jugendmedizin interessierst, die oft in Praxen ausgeübt werden. Wer also schon weiß, dass eine Niederlassung das berufliche Ziel ist, sollte auf jeden Fall eine Fachrichtung wählen, die sich auch abseits des Krankenhauses gut ausüben lässt.
Übrigens: Eine ambulante Weiterbildung muss gar nicht unbedingt in einer Einzelpraxis stattfinden. Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind genauso geeignet. Da die Facharztausbildung mehrere Stationen umfasst, kannst du in der ambulanten Weiterbildung auch gleich verschiedene Niederlassungsformen kennenlernen und neue Sichtweisen auf deine beruflichen Möglichkeiten nach Abschluss der Ausbildung gewinnen. Vielleicht wolltest du immer eine Einzelpraxis, aber der Austausch mit Kolleg*innen macht dir doch sehr viel Spaß und so präferierst du nun eine Gemeinschaftspraxis.
Die Erfahrungen in der Facharztausbildung bringen dich also nicht nur fachlich weiter, sondern helfen dir auch dabei, langfristige Karriereziele zu definieren. Insofern ist die Facharztausbildung eine wertvolle und lehrreiche Zeit, die deinen beruflichen Plänen neuen Schub verleihen wird. Genau deshalb – und natürlich auch aufgrund des Ärztemangels in einigen Fachgebieten und Regionen – fördert die KV Hessen die ambulante Weiterbildung finanziell. Lies unbedingt mal in unseren Blogbeitrag zu diesem Thema rein!
Facharzt? Ab in die eigene Praxis!
Hast du die Facharztweiterbildung abgeschlossen und wünschst dir immer noch eine eigene Praxis, dann steht der Niederlassung nun nichts mehr im Weg. Du musst als Fachärztin oder Facharzt nicht erst noch Berufserfahrung sammeln, um dich selbstständig zu machen. Sobald die Bescheinigung über die abgeschlossene Weiterbildung vorliegt, kann es losgehen. Welche Schritte genau nötig sind, damit du deine eigene Chefin oder dein eigener Chef wirst, erfährst du übrigens bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch die KV Hessen berät dich rund um das Thema Niederlassung – und das natürlich schon im Studium oder während der Facharztweiterbildung.