Beratung
Summer- und Winterschool
Ein langes Wochenende voll mit geballtem Wissen rund um das Thema Niederlassung und einem abwechslungsreichen Freizeitprogramm: Die Summer- und Winterschool bieten zweimal im Jahr grundlegende Informationsmöglichkeiten für fortgeschrittene Studierende, die sich für eine Niederlassung interessieren. Außerdem gibt`s jede Menge Spaß und die Chance zum Austausch mit anderen.
Doc’s Camp
Zwei Wochenenden für deine Zukunftsplanung: Im Doc’s Camp erfahren Assistenzärzte in Weiterbildung (ÄiW) alles, was sie schon jetzt über die Niederlassung wissen sollten. Außerdem hast du die Möglichkeit, dort deine Fragen mit qualifizierten Referentinnen und Referenten und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen zu diskutieren. Die perfekte Gelegenheit, sich vertieft mit der eigenen beruflichen Zukunft zu beschäftigen.
Finanzielle Förderung
Start gut!
Mit einer eigenen Praxis trägst du als Ärztin oder Arzt dazu bei, die ambulante medizinische Versorgung zu sichern. Es gibt allerdings immer wieder Regionen, in denen sich zu wenige Mediziner bestimmter Fachrichtungen niederlassen. Wer einen besonderen Versorgungsbedarf deckt, kann dafür dank „Start gut!“ 24 Monate finanzielle Förderung erhalten – und das sogar schon während der Facharztweiterbildung.
Honorargarantie
Der Start in die Selbstständigkeit ist herausfordernd – gerade finanziell. Deshalb gibt es die Möglichkeit der Honorargarantie für die ersten zwei Quartale nach Praxisstart. Sie gilt für Ärztinnen und Ärzte bestimmter Fachgebiete, die sich in Regionen mit besonderem Versorgungsbedarf niederlassen.
Umzugszuschuss
Du lässt dich zum ersten Mal nieder und musst dafür umziehen? Dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen vom Umzugszuschuss der KV Hessen profitieren. Einzige Bedingung: Du lässt dich als Haus- oder Facharzt einem Gebiet mit besonderem Versorgungsbedarf nieder.
Kinderbetreuung
Selbstständig mit Kind? Manchmal ein ganz schöner Spagat. Deshalb unterstützt die KV Hessen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in einem Gebiet mit besonderem Versorgungsbedarf bzw. Haus- und Fachärzte, die sich in einem solchen Gebiet erstmalig niederlassen besonders. Bis zu drei Jahre lang kannst du dir monatlich Kinderbetreuungskosten in Höhe von maximal 400 € erstatten lassen.