Das Krankenpflegepraktikum
Bevor du in die Tätigkeit als Ärztin oder Arzt hineinschnupperst, ist es essenziell, dich damit vertraut zu machen, wie der Betrieb und die Organisation in einem Krankenhaus funktionieren und welche Aufgaben in der Krankenpflege anfallen. Dafür absolvierst du vor dem Studium, während der ersten vier Semester oder während eines Urlaubssemesters ein dreimonatiges Krankenpflegepraktikum.
Dieses Praktikum kannst du auch in drei Abschnitte à 30 Tage aufteilen und in verschiedenen Institutionen ableisten. Wichtig ist jedoch, dass es sich dabei um bettenführende Krankenhäuser oder Rehaeinrichtungen handelt. Ausschließlich ambulante Einrichtungen sind nicht geeignet. Außerdem solltest du bedenken, dass eventuelle Pflegepraktika, die du schon während der Schulzeit bzw. vor Schulabschluss absolviert hast, nicht auf das im Studium vorgeschriebene Krankenpflegepraktikum angerechnet werden können. Ausgenommen davon sind z. B. eine abgeschlossene Ausbildung im medizinischen Bereich oder ein in einer entsprechenden Einrichtung abgeleistetes soziales Jahr bzw. ein Bundesfreiwilligendienst.
Gut zu wissen für dich: Dein Krankenpflegepraktikum kannst du auch im Ausland machen – perfekt, wenn du internationale Erfahrung mit einer sinnvollen Aufgabe kombinieren möchtest. Das Krankenpflegepraktikum muss bis zum Ende des vierten Semesters abgeschlossen sein, da es eine Voraussetzung zur Teilnahme am Physikum ist.
Die Famulatur
Der Begriff Famulatur ist etwas irreführend, da er den Eindruck erweckt, es handele sich um ein einziges Praktikum. Faktisch sind es aber mehrere Praxisphasen während der klinischen Phase des Studiums, die sich auf insgesamt vier Monate belaufen. Im Rahmen der Famulatur verbringst du zwei Monate im Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitationseinrichtung, und zwar ausschließlich im Bereich der stationären Krankenversorgung.
Ein weiterer Monat ist in einer Praxis, die für eine ganztägige Ausbildung in der ambulanten Krankenversorgung geeignet ist oder in einer ärztlich geleiteten Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung wie z. B. im Sanitätsdienst der Bundeswehr, in einer Poliklinik oder in einer Krankenhausambulanz, vorgesehen. Den letzten Monat leistet du im Rahmen der Hausarztfamulatur in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung ab (Allgemeinarzt, Kinderarzt, Internist ohne Versorgungsschwerpunkt). Informiere dich hier unbedingt über unsere Fördermöglichkeiten für Studierende, die ihre Hausarztfamulatur im ländlichen Raum planen!
Die Famulatur kannst du in maximal fünf Abschnitte aufteilen. Achte nur darauf, dass die Mindestdauer eines Abschnitts nicht weniger als 14 Kalendertage betragen darf und dass eine gesplittete Famulatur über Weihnachten und Ostern nur zulässig ist, wenn die auf einen Werktag fallenden Feiertage unmittelbar nachgeholt werden können.
Die Famulaturen absolvierst du in der unterrichtsfreien Zeit. Sie sind ganztägig und als Fünf-Tage-Woche geplant. Für die Ableistung hast du insgesamt vier Jahre Zeit, denn bis zum Hammerexamen (Zweite Ärztliche Prüfung) musst du die vier Monate bzw. drei Stationen beendet haben. Mit Ausnahme der Hausarztfamulaturen kannst du alle Famulaturen auch im Ausland ableisten.
Praktisches Jahr
Die letzte Praxisphase bevor du in den Beruf einsteigst, ist das Praktische Jahr. Es beginnt immer zu festen Terminen im Mai und November und dauert insgesamt 48 Wochen. Diese Zeitspanne wird in drei Tertiale à 16 Wochen aufgeteilt, in denen du in den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie und einem Fach deiner Wahl Praxisluft schnupperst.
Um in diesen letzten Studienabschnitt (11./12 Semester) starten zu können, musst du die Zweite Ärztliche Prüfung (Hammerexamen) bestanden und dich rechtzeitig um entsprechende PJ-Plätze gekümmert bzw. dich dafür beworben haben. Deine Heimatuniversität muss dir einen Platz zur Verfügung stellen, aber viele Studierende nutzen diese Praxisphase auch, um in einem anderen Bundesland oder sogar im Ausland zu arbeiten. Achte hier auf ggf. abweichende Bewerbungsfristen und -modalitäten!
Wie auch die Famulatur wird das Praktische Jahr in der Regel in Vollzeit absolviert und muss nicht vergütet werden. Einige Einrichtungen zahlen allerdings eine Aufwandsentschädigung von maximal 597,00 €. Informiere dich unbedingt vorab, ob deine Wunschklink/-praxis dazugehört und kümmere dich ggf. um alternative Finanzierungsformen (z. B. eine Förderung der KV Hessen). Seit einiger Zeit ist es möglich, das Praktische Jahr auch in Teilzeit (50 % oder 75 %) zu absolvieren. Die Dauer verlängert sich dann entsprechend.
Fazit: Studium? Ganz schön praktisch!
Das Medizinstudium findet definitiv nicht nur im Hörsaal statt. In jedem Abschnitt hast du die Gelegenheit, wertvolle Praxiserfahrung zu sammeln und den Weg für deinen späteren Beruf zu ebnen. Nutze die Chance deshalb unbedingt und suche dir Famulatur- bzw. PJ-Plätze, die deinen Interessen entsprechen. Die KV Hessen unterstützt dich in den Praxisphasen des Studiums finanziell. Informiere dich am besten gleich über deine Förderungsmöglichkeiten!