Wer niedergelassen in einer eigenen Praxis arbeitet, kann nicht einfach so in den Urlaub fahren, ohne ein paar Vorbereitungen getroffen zu haben. Hast du noch nie gehört? Wir verraten dir, woran du unbedingt denken musst, wenn dein erster Urlaub in der Selbstständigkeit ansteht.
So lange darfst du Urlaub machen
Dein Urlaub ist keine Privatsache – dafür bist du für die Versorgung viel zu wichtig. Deshalb gilt: Bis zu einer Woche darfst du weg sein, ohne dass du die Kassenärztliche Vereinigung informieren musst. Eine Vertretung brauchst du natürlich trotzdem. Insgesamt darfst du bis zu drei Monate im Jahr Urlaub machen!
Urlaubsvertretung
Es gilt immer und ausnahmslos: Kein Urlaub ohne Vertretung! Auch nicht, wenn es sich „nur“ um einen Brückentag handelt. Doch dich darf nicht irgendein Arzt vertreten. Es muss jemand sein, der dieselbe Fachrichtung hat wie du. Derjenige darf aber auch in einem Krankenhaus arbeiten – eine Kassenzulassung ist keine Voraussetzung. Einfacher ist das Ganze, wenn du in einer Gemeinschaftspraxis arbeitest. Dann können sich alle Kollegen einfach gegenseitig vertreten.
Urlaub ankündigen
Damit deine Patienten auch während deiner Abwesenheit wissen, an wen sie sich wenden können, musst du sie über deinen Urlaub informieren. Am einfachsten geht das über einen Aushang an der Praxistür und eine Bandansage auf dem Anrufbeantworter. Wenn deine Praxis auch mit E-Mails arbeitet, dann bietet sich natürlich zusätzlich eine automatische Antwort mit allen wichtigen Infos an. Zu diesen gehören: In welchem Zeitraum du weg bist, wer dich vertritt und was in Notfällen zu tun ist.
Fazit: Ab in den Urlaub
Alles nicht so kompliziert, oder? Mit der richtigen und rechtzeitigen Organisation steht deinem Urlaub nichts im Wege. Und sollte es doch Unsicherheiten geben, kannst du dich jederzeit an die KVH wenden. Also: Koffer packen und entspannen!