Wir unterstützen Dich bei den Kosten für die Kinderbetreuung
Selbstständig sein mit kleinen Kindern ist eine Herausforderung und erfordert gute Organisation. Ganz wichtig dafür ist verlässliche Kinderbetreuung. Wenn du dich erstmalig als Haus- oder Fachärztin bzw. Haus- oder Facharzt eines bestimmten Fachgebietes in einer Region mit besonderem Versorgungsbedarf niederlässt oder dort als Ärztin oder Arzt in Weiterbildung tätig bist, kannst du dir bis zu 400,00 € Betreuungskosten für dein noch nicht schulpflichtiges Kind von der KV Hessen erstatten lassen. Welche Fachrichtungen und Regionen die Erstattung beantragen können, erfährst du direkt bei der KV Hessen.
Alexander Kowalski
Dein persönlicher Ansprechpartner
Noch Fragen? Dann steht dir unser Team selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Tel: 069 24741-6996
E-Mail: info[at]arzt-in-hessen.de