Wir unterstützen Dich beim Umzug in eine eigene Praxis
Du möchtest eine Praxis gründen, musst dafür aber umziehen? Dann erstattet die KV Hessen dir Umzugskosten in Höhe von maximal 10.000 €. Bedingung: Du musst dich erstmalig als Haus- oder Fachärztin bzw. Haus- oder Facharzt in einem Gebiet mit besonderem Versorgungsbedarf in Hessen niederlassen und dafür in die entsprechende Region umziehen. Alle weiteren Details sowie Informationen zur Antragstellung erhältst du direkt bei der KV Hessen. Schau mal vorbei!
Alexander Kowalski
Dein persönlicher Ansprechpartner
Noch Fragen? Dann steht dir unser Team selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Tel: 069 24741-6996
E-Mail: info[at]arzt-in-hessen.de