Praxisorganisation, Sprechzeiten, Behandlungsspektrum, Ausstattung, Mitarbeitende – in deiner eigenen Praxis hast du viele Freiheiten und kannst ein Arbeitsumfeld nach deinen Wünschen und Bedürfnissen gestalten. Freie Wochenenden, keine Nachtschichten und gute Verdienstmöglichkeiten sind zusätzliche Anreize, die die Selbstständigkeit attraktiv machen. Damit es mit dem Sprung in die eigene Praxis klappt, haben wir dir hier zehn Tipps zusammengestellt, über die du dir vor der Niederlassung Gedanken machen bzw. um die du dich rechtzeitig kümmern solltest.
1. Entscheide dich für eine Fachrichtung!
Es klingt banal, aber mit der Wahl einer Fachrichtung legst du den Grundstein für deine Karriere. Wenn du dich für eine Niederlassung interessierst, solltest du dir für die Facharztweiterbildung deshalb ein Fachgebiet aussuchen, das sich auch gut ambulant ausüben lässt. Hausärzte haben sich zum Beispiel oft in den Bereichen Allgemeinmedizin oder Innere Medizin weitergebildet.
2. Entscheide dich bewusst für die Niederlassung!
Wie in jeder Branche ist eine Selbstständigkeit ein Schritt, den du dir vorab gut überlegen solltest. Denn damit gehen nicht nur viele Freiheiten, sondern auch Verpflichtungen und (finanzielle) Verbindlichkeiten einher. Du bist nicht nur Ärztin oder Arzt, sondern auch Unternehmerin bzw. Unternehmer und musst dafür sorgen, dass deine Praxis gut läuft. Entscheide dich deshalb nicht leichtfertig für die Niederlassung, sondern informiere dich gründlich und triff eine bewusste Entscheidung für diesen Weg.
3. Entscheide dich für die Praxisform!
Wenn dein Wunsch, dich niederzulassen, sich verfestigt, kannst du anfangen und dir Gedanken über die richtige Praxisform machen. Arbeitest du am liebsten allein? Dann ist die klassische Einzelpraxis das richtige für dich. Wenn du dich gerne mit Kollegen austauschst und nicht für alles allein verantwortlich sein möchtest, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich gemeinsam mit anderen Medizinern niederzulassen. In unserem Blog haben wir dir weitere Infos zu Praxisformen zusammengestellt.
4. Entscheide dich für die Region!
Du willst dich niederlassen, du weißt, welche Praxisform zu dir passt – dann machst du dir im nächsten Schritt am besten direkt Gedanken über deine Wunschregion bzw. deinen Wunschort. Aber Achtung: Du kannst dich nicht einfach in einem Gebiet niederlassen. Nur wenn dort ein Arztsitz zur Verfügung steht und dir zugeteilt wird, geht dein Praxistraum in Erfüllung. Am besten informierst du dich deshalb frühzeitig über die Versorgungssituation in deiner Wunschregion. Grundsätzlich gilt: In unterversorgten Gebieten ist eine Niederlassung einfacher und schneller möglich als in solchen mit hoher Praxisdichte.
5. Informiere dich über Finanzierung und finanzielle Förderung!
Wir haben es in Punkt 2 schon einmal angesprochen: Als niedergelassener Ärztin bzw. niedergelassener Arzt bist du auch immer Unternehmerin oder Unternehmer. Und zum Start in die Selbstständigkeit benötigst du entsprechende finanzielle Mittel. Praxisräume müssen gemietet oder gekauft werden, du benötigst Möbel, die technische Ausstattung, Formulare, Stempel und vieles mehr. Auch das Gehalt der Mitarbeitenden (und dein eigenes!) muss vom ersten Monat an gezahlt werden. Kümmere dich deshalb rechtzeitig um eventuell benötigte Kredite und nutze unbedingt die finanziellen Förderungsmöglichkeiten der KV Hessen, zum Beispiel die Praxisstartförderung, den Umzugszuschuss, die Honorargarantie oder den Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten. Weitere Informationen zur Förderung der Niederlassung
6. Lass dich ins Arztregister eintragen!
Vor der Niederlassung stehen natürlich auch jede Menge Formalitäten. Der erste formelle Schritt auf dem Weg in die eigene Praxis ist der Eintrag ins Arztregister. Denn: Bevor du überhaupt eine Niederlassung beim Zulassungsausschuss Hessen beantragen kannst, musst du dich bei einer Kassenärztlichen Vereinigung ins Arztregister eintragen lassen. Wohnst du in Hessen, dann muss der Antrag bei der KV Hessen gestellt werden. Gut zu wissen: Der Eintrag muss nur einmal erfolgen und gilt bundesweit. Du kannst dich also auch in Hessen niederlassen, wenn du dich in das Arztregister einer anderen KV hast eintragen lassen. Mehr zum Arztregister erfährst du hier: https://www.kvhessen.de/praxismanagement/arzt-psychotherapeutenregister/
7. Lass dich auf die Warteliste eintragen!
Du bist im Arztregister eingetragen und hast dich für die Zulassung in einem bestimmten Planungsbereich beworben? Dann solltest du dich unbedingt auf die entsprechende Warteliste setzen lassen. In Hessen gibt es beispielsweise Wartelisten für die hausärztliche Versorgung, die allgemeine fachärztliche Versorgung, die spezialisierte fachärztliche Versorgung und die gesonderte fachärztliche Versorgung. Mit deinem Eintrag auf der Warteliste weist du dein Interesse an einer Niederlassung nach und dokumentierst auch deine Wartezeit auf einen Praxissitz. Das ist besonders wichtig, da die Wartezeit ein Kriterium im Zulassungsverfahren ist. Das benötigte Formular findest du auf der Website der KVH: https://www.kvhessen.de/praxismanagement/warteliste/
8. Bewirb dich auf einen Arztsitz!
Es gibt einen ausgeschriebenen Arztsitz, der dich interessiert? Dann kannst du dich natürlich auch direkt auf diesen Sitz bewerben. Das geht ganz einfach über das zuständige BeratungsCenter. Die abgebende Ärztin oder der abgebende Arzt kann dann aus den Bewerberinnen und Bewerbern eine Favoritin oder einen Favoriten auswählen und dem Zulassungsausschuss empfehlen.
9. Lies unseren Niederlassungsfahrplan!
Puh, ganz schön viel zu bedenken und zu beachten vor der Niederlassung. Aber keine Sorge – Generationen von Ärzten haben das geschafft und du schaffst das auch. Alles, was du wissen musst, kannst du in unserem Niederlassungsfahrplan noch einmal kompakt nachlesen. Dort findest du auch weiterführende Links und viele hilfreiche Tipps für die Anfangszeit in deiner Praxis: https://www.kvhessen.de/publikationen/niederlassungsfahrplan/
10. Starte durch!
Du weißt, dass du dich niederlassen möchtest, hast einen Ort gewählt, alle Formalitäten geregelt – dann steht deiner Selbstständigkeit in einer Praxis nun nichts mehr im Weg. Als Medizinerin bzw. Mediziner mit abgeschlossener Facharztweiterbildung bist du Expertin bzw. Experte auf deinem Gebiet und kannst dein Wissen nun endlich in der Praxis einsetzen. Und zwar in deiner eigenen! Viel Erfolg dabei!
Noch nicht genug vom Thema Niederlassung? Dann schau dir unbedingt auch unsere Förderungsangebote zum Praxisstart an oder schau dich in der Praxisbörse der KV Hessen um.
Alexander Kowalski
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